Am 24.06.2025 haben wir gemeinsam mit dem Amt für Landwirtschaft (ALFF Mitte) und dem Landesimkerverband ein Web-Seminar zum Thema “ EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt 2025“ durchgeführt. Die Aufzeichnung und eine Auflistung der notwendigen Dokumente steht Euch jetzt zur Verfügung.
Hier die Links zum Landesportal:
https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/imkerei/eu-bienenfoerderung-in-sachsen-anhalt
Dieses ist der Link zum Portal mit den Formularen:
https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/webClient_ST_P/public?disposition=inline&resource=infoinvestiv.htm#bzf
Einzureichende Antragsunterlagen zur EU-Bienenförderung Sachsen-Anhalt
Neuimker
Neuimker:
- Stammdatenbogen + Anlage Betriebsstätten
- Förderantrag
- Nachweis das ein Neuimkerkurs absolviert worden ist. Dieser muss vom Landesimkerverband Sachsen-Anhalt anerkannt sein. (wenn älter als 3 Jahre ist ein weiterer Fortbildungsnachweis auf dem Gebiet der Bienenwirtschaft einzureichen)
- Imkerpatenschaft (Datum ab wann sich der Pate verpflichtet den Imker zu betreuen ca. zeitgleich zur Antragstellung)
- Bescheid des Veterinäramtes über die Zuteilung einer Registriernummer (bei erstmaliger Antragstellung)
- Ab dem 2. Jahr der Bienenhaltung der aktuelle Tierseuchenkassenbescheid
- Angebotsvergleich (Anlage auf Elaisa wo die Unterlagen wie Richtlinie abgelegt sind)
- Internet/Marktrecherche, wenn man unter 5.000,00 EUR netto liegt mit der gesamten Maßnahme (Maßnahme ist z.B. 2.2.1 Materiell technische Ausstattung von Einzelimkern) à 3 Preisvergleiche von 3 verschiedenen Händlern für jeden beantragten Fördergegenstand -das gilt auch für Bienenvölker und Analysen (Vergleichbarkeit wichtig)
- Über 5.000,00 EUR netto mit der gesamten Maßnahme à Einreichung von Kostenangeboten ist notwendig, Anschreiben der Händler mit einheitlichem Leistungsverzeichnis (Eckdaten/Leistungsparameter die die gewünschten Gegenstände haben sollen)
Bestandsimker
- Stammdatenbogen + Anlage Betriebsstätten
- Förderantrag
- Fortbildungsnachweis auf dem Gebiet der Bienenwirtschaft (nicht älter als 3 Jahre)
- der aktuelle Tierseuchenkassenbescheid
- Nachweis der Bestandsimker zur Bienenhaltung (Formular auf Elaisa)
- Angebotsvergleich (Anlage auf Elaisa wo die Unterlagen wie Richtlinie abgelegt sind)
- Internet/Marktrecherche, wenn man unter 5.000,00 EUR netto liegt mit der gesamten Maßnahme (Maßnahme ist z.B. 2.2.1 Materiell technische Ausstattung von Einzelimkern) à 3 Preisvergleiche von 3 verschiedenen Händlern für jeden beantragten Fördergegenstand -das gilt auch für Bienenvölker und Analysen (Vergleichbarkeit wichtig)
- Über 5.000,00 EUR netto mit der gesamten Maßnahme à Einreichung von Kostenangeboten ist notwendig, Anschreiben der Händler mit einheitlichem Leistungsverzeichnis (Eckdaten/Leistungsparameter die die gewünschten Gegenstände haben sollen)
Erwerbsimker
Erwerbsimker:
- Stammdatenbogen + Anlage Betriebsstätten
- Förderantrag
- Fortbildungsnachweis auf dem Gebiet der Bienenwirtschaft (nicht älter als 3 Jahre)
- Nachweis das Beiträge an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gezahlt werden
- Angebotsvergleich (Anlage auf Elaisa wo die Unterlagen wie Richtlinie abgelegt sind)
- Internet/Marktrecherche, wenn man unter 5.000,00 EUR netto liegt mit der gesamten Maßnahme (Maßnahme ist z.B. 2.2.1 Materiell technische Ausstattung von Einzelimkern) à 3 Preisvergleiche von 3 verschiedenen Händlern für jeden beantragten Fördergegenstand -das gilt auch für Bienenvölker und Analysen (Vergleichbarkeit wichtig)
- Über 5.000,00 EUR netto mit der gesamten Maßnahme à Einreichung von Kostenangeboten ist notwendig, Anschreiben der Händler mit einheitlichem Leistungsverzeichnis (Eckdaten/Leistungsparameter die die gewünschten Gegenstände haben sollen)
Die Unterlagen sind aktuell noch im Original per Post im ALFF Mitte Halberstadt einzureichen
Alles was vor Erhalt des Zuwendungsbescheides in Auftrag gegeben oder bereits erworben wurde ist nicht förderfähig!
Einen Beantragung/Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn gibt es aktuell nicht.