Web-Seminar „EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt“ am 18.08.2026

Web-Seminar „EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt“ am 18.08.2026

Am 18.08.2026 haben wir wieder gemeinsam mit dem Amt für Landwirtschaft (ALFF Mitte) und dem Landesimkerverband ein Web-Seminar zum Thema “ EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt 2026“ durchgeführt. Die Aufzeichnung und eine Auflistung der notwendigen Dokumente steht Euch jetzt zur Verfügung.

Hier die Links zum Landesportal:
https://mwl.sachsen-anhalt.de/foerderung/landwirtschaftliche-foerderung/page/eubienenfoerderung

Dieses ist der Link zum Portal mit den Formularen:
https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/webClient_ST_P/public?disposition=inline&resource=infoinvestiv.htm#bf

 

 

Allg. Fördervoraussetzungen für alle Antragsteller mit Bienenhaltung oder der Absicht zur Bienenhaltung

– Wohnsitz in Sachsen-Anhalt
– Bienenhaltung/Bienenstand in Sachsen-Anhalt

 

Einzureichende Antragsunterlagen zur EU-Bienenförderung Sachsen-Anhalt

Alle Antragsteller:

1. Stammdatenbogen (einmal im Jahr mit dem 1. Antrag, Förderantrag/Auszahlungsantrag einzureichen)
2. Anlage Betriebsstätten (einmal im Jahr mit dem 1. Antrag, Förderantrag/Auszahlungsantrag einzureichen)
3. Anmeldung beim Veterinäramt (auch wenn man noch keinen Bienenvölker hält)
4. Anmeldung bei der Tierseuchenkasse

 

Neuimker (Status gilt für die ersten fünf Jahre der Bienenhaltung)

1. Förderantrag (beantragte Zuwendung auf S. 5 ist zwingend anzugeben)
2. Teilnahme an einem vom Imkerverband Sachsen-Anhalt anerkannten Neuimkerkurs (gilt über einen Zeitraum von 3 Jahren) danach
3. Teilnahmenachweis über eine Weiterbildung auf dem Gebiet der Imkerei (Auch eine  Imkervereinsversammlung mit Thema …. zählt dazu. Bitte das Thema darstellen und Bestätigung durch den Vereinsvorsitzenden.)
4. Kostenrecherchen/Kostenangebote
5. Angebotsvergleich

Jungimker (Imker mit einem Alter von mindestens 14 Jahren)

Jungimker
Es sind alle Unterlagen einzureichen wie beim Neuimker!

Zusätzlich dazu:

1. Patenschaftserklärung (über einen Zeitraum von 2 Jahren mit Beginn der Antragstellung)
2. Schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
3. Bürgschaftsvertrag

Bestandsimker ( Status ab dem 6. Jahr der Bienenhaltung)

1. Förderantrag (beantragte Zuwendung auf S. 5 ist zwingend anzugeben)
2. Teilnahmenachweis über eine Weiterbildung auf dem Gebiet der Imkerei innerhalb der letzten 3 Jahre  (Auch eine Imkervereinsversammlung mit Thema ….. zählt dazu. Dazu Thema darstellen und Bestätigung durch den Vereinsvorsitzenden.)
3. Kostenrecherchen/Kostenangebote
4. Angebotsvergleich

Erwerbsimker (Imker die mehr als 30 Bienenvölker halten)

1. Förderantrag (beantragte Zuwendung auf S. 5 ist zwingend anzugeben)
2. Teilnahmenachweis über eine Weiterbildung auf dem Gebiet der Imkerei innerhalb der letzten 3 Jahre ( Auch eine Imkervereinsversammlung mit Thema…..zählt dazu. Das Thema darstellen und Bestätigung durch den Vereinsvorsitzenden.)
3. Kostenrecherchen/Kostenangebote
4. Angebotsvergleich
5. Nachweis über die Beitragszahlung an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau oder durch Vorlage der
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau oder durch Vorlage des aktuellen Steuerbescheides

Die Unterlagen sind aktuell noch im Original per Post im ALFF Mitte Halberstadt einzureichen

Alles was vor Erhalt des Zuwendungsbescheides in Auftrag gegeben oder bereits erworben wurde ist nicht förderfähig!

Einen Beantragung/Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn gibt es aktuell nicht.

Web-Seminar „EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt“ am 24.06.2025

Web-Seminar „EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt“ am 24.06.2025

Am 24.06.2025 haben wir gemeinsam mit dem Amt für Landwirtschaft (ALFF Mitte) und dem Landesimkerverband ein Web-Seminar zum Thema “ EU-Bienenförderung in Sachsen-Anhalt 2025“ durchgeführt. Die Aufzeichnung und eine Auflistung der notwendigen Dokumente steht Euch jetzt zur Verfügung.

Hier die Links zum Landesportal:
https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/imkerei/eu-bienenfoerderung-in-sachsen-anhalt

Dieses ist der Link zum Portal mit den Formularen:
https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/webClient_ST_P/public?disposition=inline&resource=infoinvestiv.htm#bzf

Einzureichende Antragsunterlagen zur EU-Bienenförderung Sachsen-Anhalt

Neuimker

Neuimker:

  • Stammdatenbogen + Anlage Betriebsstätten
  • Förderantrag
  • Nachweis das ein Neuimkerkurs absolviert worden ist. Dieser muss vom Landesimkerverband Sachsen-Anhalt anerkannt sein. (wenn älter als 3 Jahre ist ein weiterer Fortbildungsnachweis auf dem Gebiet der Bienenwirtschaft einzureichen)
  • Imkerpatenschaft (Datum ab wann sich der Pate verpflichtet den Imker zu betreuen ca. zeitgleich zur Antragstellung)
  • Bescheid des Veterinäramtes über die Zuteilung einer Registriernummer (bei erstmaliger Antragstellung)
  • Ab dem 2. Jahr der Bienenhaltung der aktuelle Tierseuchenkassenbescheid
  • Angebotsvergleich (Anlage auf Elaisa wo die Unterlagen wie Richtlinie abgelegt sind)
  • Internet/Marktrecherche, wenn man unter 5.000,00 EUR netto liegt mit der gesamten Maßnahme (Maßnahme ist z.B. 2.2.1 Materiell technische Ausstattung von Einzelimkern) à 3 Preisvergleiche von 3 verschiedenen Händlern für jeden beantragten Fördergegenstand -das gilt auch für Bienenvölker und Analysen (Vergleichbarkeit wichtig)
  • Über 5.000,00 EUR netto mit der gesamten Maßnahme à Einreichung von Kostenangeboten ist notwendig, Anschreiben der Händler mit einheitlichem Leistungsverzeichnis (Eckdaten/Leistungsparameter die die gewünschten Gegenstände haben sollen)
Bestandsimker
  • Stammdatenbogen + Anlage Betriebsstätten
  • Förderantrag
  • Fortbildungsnachweis auf dem Gebiet der Bienenwirtschaft (nicht älter als 3 Jahre)
  • der aktuelle Tierseuchenkassenbescheid
  • Nachweis der Bestandsimker zur Bienenhaltung (Formular auf Elaisa)
  • Angebotsvergleich (Anlage auf Elaisa wo die Unterlagen wie Richtlinie abgelegt sind)
  • Internet/Marktrecherche, wenn man unter 5.000,00 EUR netto liegt mit der gesamten Maßnahme (Maßnahme ist z.B. 2.2.1 Materiell technische Ausstattung von Einzelimkern)                           à 3 Preisvergleiche von 3 verschiedenen Händlern für jeden beantragten Fördergegenstand -das gilt auch für Bienenvölker und Analysen (Vergleichbarkeit wichtig)
  • Über 5.000,00 EUR netto mit der gesamten Maßnahme à Einreichung von Kostenangeboten ist notwendig, Anschreiben der Händler mit einheitlichem Leistungsverzeichnis (Eckdaten/Leistungsparameter die die gewünschten Gegenstände haben sollen)
Erwerbsimker

Erwerbsimker:

  • Stammdatenbogen + Anlage Betriebsstätten
  • Förderantrag
  • Fortbildungsnachweis auf dem Gebiet der Bienenwirtschaft (nicht älter als 3 Jahre)
  • Nachweis das Beiträge an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gezahlt werden
  • Angebotsvergleich (Anlage auf Elaisa wo die Unterlagen wie Richtlinie abgelegt sind)
  • Internet/Marktrecherche, wenn man unter 5.000,00 EUR netto liegt mit der gesamten Maßnahme (Maßnahme ist z.B. 2.2.1 Materiell technische Ausstattung von Einzelimkern) à 3 Preisvergleiche von 3 verschiedenen Händlern für jeden beantragten Fördergegenstand -das gilt auch für Bienenvölker und Analysen (Vergleichbarkeit wichtig)
  • Über 5.000,00 EUR netto mit der gesamten Maßnahme à Einreichung von Kostenangeboten ist notwendig, Anschreiben der Händler mit einheitlichem Leistungsverzeichnis (Eckdaten/Leistungsparameter die die gewünschten Gegenstände haben sollen)

Die Unterlagen sind aktuell noch im Original per Post im ALFF Mitte Halberstadt einzureichen

Alles was vor Erhalt des Zuwendungsbescheides in Auftrag gegeben oder bereits erworben wurde ist nicht förderfähig!

Einen Beantragung/Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn gibt es aktuell nicht.